Zweirad Zusatzunterricht

Voraussichtlicher Termin am 15.01.2026

Beginn: 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

 

Zusatzunterricht Klasse A 

AM, A1, A2, A und B196

 

B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

 

Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Antragstellung bei der Führerscheinstelle
  • Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.) 

 

Gefahren werden dürfen:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • max. 0,1kW/kg.
  • die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig

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